Für
kurzfristige Abschaltungen, die bei unvorhersehbaren Problemen
innerhalb von Minuten geschehen müssen, um einen Blackout zu verhindern,
gibt es bereits etablierte Verfahren der Netzbetreiber. Mit der „Sicherheitsplattform Strom“ bereitet sich die Bundesnetzagentur hingegen auf länger anhaltende, bereits Tage im Voraus absehbare Mangellagen vor.
Für ein solches Instrument sah man in Deutschland bislang keinen Anlass. Das änderte sich im Zuge der Energiekrise 2022/2023.
(absichtlich herbeigeführt durch fahrlässige Politentscheider) In diese
Zeit fiel auch die Vollendung des Atomausstiegs mit der Abschaltung der
letzten deutschen Kernkraftwerke.
Kern
des neuen Konzepts ist eine bundesweite Datenbank und
Kommunikationsplattform, die der Übertragungsnetzbetreiber Amprion im
Auftrag der Bundesnetzagentur aufbauen und betreiben soll. Darin sollen
alle Endabnehmer in ganz Deutschland, die mindestens acht
Gigawattstunden Strom im Jahr verbrauchen, verpflichtend registriert
werden. Einen solchen Jahresbedarf haben Betriebe energieintensiver
Branchen wie der Chemie-, Metall-, Papier- oder Lebensmittelindustrie.
Vorbild
für die „Sicherheitsplattform Strom“ ist die 2022 unter großem
Zeitdruck aufgebaute „Sicherheitsplattform Gas“. Damit schuf die
Bundesnetzagentur ein digitales Instrument, um im Fall einer
Gasmangellage Verbrauchsdaten großer Unternehmen zu erfassen und
mögliche Reduzierungen des Gasverbrauchs zu koordinieren. Ziel sei es,
„mit der Sicherheitsplattform Strom ein ähnliches Kommunikations- und
Koordinierungswerkzeug aufbauen und testen zu können, lange, bevor es zu
einer krisenhaften Situation kommt“, heißt es nun in den bisher
unveröffentlichten Unterlagen der Bundesnetzagentur.

Präsentationsfolie aus der Informationsveranstaltung der Bundesnetzagentur
Laut den Unterlagen von Amprion und der Bundesnetzagentur geht es dabei um „langanhaltende Energiemangellagen und Krisensituationen“, die „mehrere Tage bis Wochen“
andauern. Wenn solche Engpässe absehbar sind, sollen die betroffenen
Unternehmen mit einem Vorlauf von drei Tagen bis 24 Stunden angewiesen
werden, ihren Verbrauch zu reduzieren. So könnten „Schäden aufgrund
kurzfristiger Abschaltung“ vermieden werden.
Die
dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellte und von dem
Ex-Grünen-Politiker Klaus Müller geleitete Regulierungsbehörde betont in
den Unterlagen zwar: „Es existieren keinerlei uns bekannte Gründe,
welche für einen bevorstehenden Einsatz der Sicherheitsplattform Strom
aufgrund von irgendwelchen Versorgungskrisen sprechen würden.“ Doch das
stieß bei Teilnehmern der Informationsveranstaltung für Netzbetreiber
Anfang Juni auf kritische Nachfragen.
- Im
Chat der Online-Veranstaltung merkte der Vertreter eines
Stromnetzbetreibers an, dass die geplante Umsetzung sehr kurzfristig
sei. „Die kurze Frist überrascht, weil Sie ja mehrmals betonen, dass
keine Mangellage erwartet wird“, schrieb er.
- Der
Mitarbeiter der Bundesnetzagentur antwortete: „Der präventive Aufbau
eines Notfall-Werkzeugs ist wichtig und kann nicht auf den tatsächlichen
Einsatzfall verschoben werden, in dem keine Bearbeitung möglich ist.“
Das Vorgehen im Ernstfall ist den Unterlagen zufolge so geplant:
- Zeichnet sich eine drohende Mangellage ab, sollen die zuvor registrierten Großverbraucher über die Plattform ihren prognostizierten Stromverbrauch und mögliche Einsparpotenziale an die Bundesnetzagentur melden.
- Kommt es dann tatsächlich zu ernsthaften Engpässen, können die Unternehmen mit einer Vorlaufzeit von mindestens 24 Stunden angewiesen werden, ihren Stromverbrauch zu reduzieren. Die Bundesnetzagentur übernimmt dann die Rolle des Bundeslastverteilers, der den Verbrauch (die Last) rationiert.
Die Unternehmen sollen ihren Stromverbrauch zunächst selbstständig drosseln, freiwillig ist die Maßnahme jedoch nicht.
- Bei
Verdacht auf eine Missachtung können die Verbrauchsdaten des
Unternehmens überprüft werden. „Falls die an Lasten ergangenen
Anweisungen ignoriert werden, kann eine Abschaltaufforderung an VNB ergehen“, erklärte die Bundesnetzagentur in der Informationsveranstaltung.
- VNB steht für Verteilnetzbetreiber; das sind die örtlich zuständigen Stromnetzunternehmen, zum Beispiel Stadtwerke. An sie richtete sich die Veranstaltung am 3. Juni.

Folie der Bundesnetzagentur
Auch auf eine Frage nach möglichen Schadensersatzforderungen gab
der Vertreter der Bundesnetzagentur eine brisante Antwort. Unter
Verweis auf das Energiesicherungsgesetz (EnSiG), dessen Ursprünge in die
Ölkrise der 1970er-Jahre zurückreichen, erklärte er: „Das EnSiG sieht grundsätzlich keine Entschädigung vor.“ Ein Produktionsverbot sei nach Auffassung der Behörde keine Enteignung und damit nicht schadensersatzfähig. Die betroffenen Unternehmen könnten damit auf erheblichen wirtschaftlichen Schäden sitzen bleiben.
Auf Anfrage von Apollo News bestätigte die Bundesnetzagentur die Pläne.
- Bei
der Sicherheitsplattform Strom handele es sich um „eine digitale
Plattform, mit deren Hilfe die Kommunikation und Koordination im Falle
einer Energiemangellage verbessert werden soll“, teilte die Behörde mit.
Die Plattform werde vorsorglich seit 2024 aufgebaut.
- Zugleich
betont die Bundesnetzagentur: „Es besteht keine Mangellage. Die
deutsche Stromversorgung ist sehr sicher und die Bundesnetzagentur hält
großflächige Störungen der Stromversorgung weiterhin für sehr
unwahrscheinlich.“
- Fragen
zum konkreten Zeitplan und weshalb die Öffentlichkeit bislang nicht
über das Vorhaben informiert wurde, blieben unbeantwortet. Stattdessen
hieß es am Dienstag: „Die Bundesnetzagentur wird entsprechende
Informationen auf ihrer Webseite zur Verfügung stellen.“ Bisher ist dort
zur Sicherheitsplattform Strom nichts zu finden.