Fassaden-Energiesanierung: Untersuchung / Nachweis zu Kosten & Amortisationsdauer. Beispielhaft für GdWE Neubiberger Str. 36-78 in 85640 Putzbrunn
Volker Fuchs 9.8.2026
Unsere Wohnanlage hat eine vorgehängte Asbestzementfassaden mit 6 cm Mineralwolle mit sehr guten Wärmedämmeigenschaften.
Und diese Fassaden sind unverwüstlich und halten viele Jahrzehnte, in
Abhängigkeit einer kontinuierlichen Oberflächenreinigung (alle 5 bis 10 Jahre)
und vor allem eines neuen Deckanstriches (alle 15 Jahre) Dieser wäre im Jahr 2015 fällig gewesen.
- Seit 2013 hatten wir den Verwalter Schober&Weber - doch statt eines Fassadenanstrich brachte Herr Weber das teure Schuman-Gutachten auf den Weg über eine energetischen Fassadensanierung der Wohnanlage.
- Und danach folgte das Erdell-Gutachten und das Voss-Gutachten, um die Eigentümergemeinschaft von der Notwendigkeit der Energiesanierung zu überzeugen, aber leider gab es keinen Fassadenanstrich (für schlappes Geld) und der Beirat, auf diesen Missstand hingewiesen, vertrat die Position des Verwalters.
- Und nach über 20 Jahren strategischer Hinhaltetaktik, war endlich die Unzulässigkeit (von amtswegen) eines Fassadenanstrichs erreicht und die gesamte Wohnanlage erhält nun zwangsläufig eine neue WDVS-Energiefassade.
- Bisher gab es keine belastbaren Angaben zu den Kosten, auch nach dem Start der Sanierung in Haus 66-70 im Mai. Dies änderte sich mit dem Angebot der Fa. Maurer vom 30.Juni 2026 und auf Grundlage dieser Angaben (und Erkenntnisse Bauablauf Haus 66-70) erfolgt die nachfolgende Untersuchung.
- In
dieser Untersuchung werden die anteiligen Fassadenkosten, umgelegt
auf den m²-Wohnfläche ermittelt (gültig für die gesamte Wohnanlage) und die
Kosten für eine Wohnfläche von 80 / 90 m² angegeben, im
Erstellungszeitraum 2027-2035.
- Für Haus 72-78 ergeben sich die Kosten bei Erstellung im Jahr 2030 für 80 / 90 m² in der Größenordnung von 56.000 / 63.000 Euro und die Amortisation infolge Heizkosteneinsparung liegt (im Bestfalle 30%) rechnerisch bei 145 Jahren.
- Aber da man bekanntermaßen (um Schimmel zu vermeiden) bei einer Energiefassade viel öfter lüften muss, tendiert die Heizkosteneinsparnis gegen Null und der Rechenwert dann der Amortisation ins Unendliche >> 1000 Jahre
Kapitelübersicht:
1.) Fa. Maurer: Angebot über Architekten- und Ingenieurleistungen Wohnanlage Neubiberger Str. 50-56, Putzbrunn
Fassadensanierung inkl. Betonanstricharbeiten, ohne Fenster sowie Flachdachsanierung Haus 50
1.1) Kosten Fassadensanierung Haus 62-64
2.) Schreiben Maurer vom 06.08.2026 zum Stand der Fassadensanierung UG 66-70
2.1) Neue Kosten Fassadensanierung unter Berücksichtigung der Bauerschwernisse, aufgetreten bei Haus 66-70
3.) Ermittlung des Amortisierungszeitraumes für eine Wohnungsgröße 80 m²
1.) Fa. Maurer: Angebot über Architekten- und Ingenieurleistungen Wohnanlage Neubiberger Str. 50-56, Putzbrunn
Fassadensanierung inkl. Betonanstricharbeiten, ohne Fenster sowie Flachdachsanierung Haus 50
Stockdorf, 30. Juni 2026 Stefan /JS/27200.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wunschgemäß
unterbreiten wir Ihnen ein Angebot über Architekten- und
Ingenieurleistungen für Grundlagenermittlungen, Entwurfs- und Genehmigungsplanung, erforderliche Planungen, Ausschreibung,
Angebotseinholung und Mitwirkung bei der Vergabe im Zusammenhang mit
der Fassadensanierung (WDVS inkl. BaFa-Förderung) inkl. Betonanstricharbeiten der
Balkone, ohne Fenster sowie der Flachdachsanierung an o.g. Objekt.
Grundlage für die Angebotserstellung stellt die örtliche Kenntnis der Wohnanlage durch vorangegangene Sachverständigen- und Ingenieurleistungen sowie das Sanierungskonzept zum Objekt vom 15.10.2020 mit der erste Grobkostenschätzung der zu erwartenden Bausumme in Höhe von ca. 705.000,- € netto, das Angebot der Fa. Lenk für die Flachdachsanierung an Haus 62-64 vom 29.07.2020, sowie eine Baukostensteigerung in Höhe von ca. 30% dar.
Als anrechenbare Bausubstanz gem. HOAI §4(3), die hier entsprechend umfangreich zu berücksichtigen ist, wird eine Kostenannahme von 20% der Bausumme getroffen.
Hierbei sind Abbruchgrenzen, material-technische Abstimmungen von
Bestand zu neu, konstruktive Verbindungen zum Bestand, Maßnahmen zur
Ertüchtigung des Bestandes, Vorbereitung zur Aufnahme von
Materialien am Bestand, Berücksichtigung von Einbaubedingungen,
Kalkulationsangaben zum Bestand, Verträglichkeitsuntersuchungen und
Überlegungen zum Bestand, Genehmigungsauflagen, Klärungen von
Zulassungen im Bestand, etc. zu berücksichtigen.
Es
wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der vorhandenen Bausubstanz die
heute für den Neubau geltenden Anerkannten Regeln der Technik (ARdT)
und DIN-Normen nicht uneingeschränkt Anwendung finden bzw. im Rahmen der
Sanierung hergestellt werden können.
Weiterlesen in Anlage 9 zu TOP 12 ETV 27.07.2026
1.1) Kosten Fassadensanierung Haus 62-64 Auszug Anlage 9 zu TOP 12 / ETV vom 27.07.2026

Diese Kosten ergeben sich nur, wenn es keine Erschwernisse bei der Baudurchführung gibt.
- Doch bei der mittlerweile begonnen Fassadensanierung in UG 66-70, kam es zu erheblichen Erschwernissen - weshalb die Fassadenarbeiten in den vergangenen Wochen nicht in allen Bereichen wie vorgesehen fortgeführt werden konnten.
- Der
voraussichtlicher Abschluss aller Arbeiten wird nun mit Mitte/Ende
November vorbehaltlich witterungsbedingter Verzögerungen - angegeben.
- Somit
eine Bauzeitverlängerung von 6 auf 8 Monate, die nicht folgenlos auf
die oben angegebenen Kosten der Fa Maurer vom 30.06.2026 sein werden -
mehr dazu unter Kapitel 2
2.) Schreiben Maurer vom 6.8.2026 zum Stand der Fassadensanierung UG 66-70
An
die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bewohnerinnen und Bewohner der
Wohnanlage Neubiberger Str. 66–70 85640 Putzbrunn Stockdorf, 6.
August 2026 27200.A Stefan/js
Objekt Neubiberger Str. 66–70 Fassadensanierung Information zum Projektstand und zum weiteren Bauablauf
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Abstimmung mit ihrer Hausverwaltung und den Beiräten möchten wir Sie mit diesem Schreiben darüber informieren,
- weshalb die Fassadenarbeiten in den vergangenen Wochen nicht in allen Bereichen wie vorgesehen fortgeführt werden konnten,
- welche Schritte erforderlich waren, damit die Arbeiten nun wieder flächig aufgenommen werden können
sowie einen zeitlichen Ausblick auf die weiteren Arbeiten geben.
- Auch wenn von außen zeitweise nur wenig Bautätigkeit erkennbar war, liefen parallel die aufgrund unvorhersehbarer Umstände - technische Klärung, Angebotseinholung und Beauftragung sowie die genaue Vorbereitung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen.
Fassadenarbeiten nicht flächig fortgeführt?
Vor der Sanierung war das Gebäude mit einer vorgehängten Fassade aus Fassadenplatten auf einer Unterkonstruktion bekleidet.
- Diese
Unterkonstruktion hat die dahinterliegenden Porenbetonwände im Bereich
der Fenster teilweise mit gehalten bzw. stabilisiert.
- Dadurch war im geschlossenen Zustand nicht erkennbar, dass einzelne Wandbereiche locker waren und sich teilweise deutlich und mit geringem mechanischem Druck bewegen ließen.
Erst nach dem Rückbau der Fassadenplatten, und der Unterkonstruktion lagen die Wände frei.
- Dabei wurde sichtbar und auch durch Bewegung feststellbar, dass größere Porenbetonbereiche im Umfeld der Fenster zusätzlich gesichert werden müssen.
- Außerdem zeigte sich, dass mehrere Fenster bewegt werden konnten und somit nicht ausreichend mit dem tragenden Mauerwerk verbunden sind und ebenfalls nachbefestigt werden müssen.
- Diese Bestandsverhältnisse konnten vor dem Öffnen der Fassade nicht erkannt werden.
Das neue Wärmedämmverbundsystem (WDVS) benötigt einen dauerhaft festen und standsicheren Untergrund.
- Solange sich die Wände oder die angrenzenden Fenster bewegen können, darf das WDVS dort nicht angebracht werden, weil andernfalls Risse und weitere Schäden am neuen Fassadenaufbau zu erwarten wären.
- Bis
zur Sicherung konnten deshalb lediglich einzelne, nicht betroffene
Bereiche wie beispielsweise die massiven Betonflächen an den
Giebelseiten bearbeitet werden; ein durchgängiges Arbeiten über die gesamten Fassadenflächen war somit gegenwärtig noch nicht möglich.
Die folgenden Aufnahmen zeigen beispielhaft die erst nach dem Rückbau freiliegenden Wand- und Fensteranschlüsse:
Welche Schritte für die Sicherung erforderlich waren
Unmittelbar nach der Feststellung wurde ein Ortstermin mit einem Tragwerksplaner durchgeführt.
- Er hat die betroffenen Wandbereiche untersucht und auf dieser Grundlage eine Statik mit Positionsplan erstellt.
- Darin sind die Ausführung der
Wandbefestigungen, das zu verwendende Material, die erforderlichen
Abmessungen und Stärken sowie die Befestigungsabstände und die Verankerung in den tragenden Bauteilen vorgegeben.
Auf Basis dieser statischen Vorgaben mussten anschließend Angebote von geeigneten Metallbauunternehmen eingeholt werden.
- Bei den Wandbefestigungen handelt es sich um Sonderanfertigungen, die nach den örtlichen Maßen hergestellt werden müssen.
- Entscheidend war daher nicht nur eine fachgerechte Ausführung nach Statik, sondern auch, dass der beauftragte Metallbauer kurzfristig Kapazitäten für die Herstellung und die anschließende Montage zur Verfügung stellen kann.
- Da ein zunächst angefragtes Unternehmen aktuell keine Kapazitäten für eine kurzfristige Montage hatte, wurde zusätzlich die Firma Deffland angefragt und nach Prüfung und Freigabe mit den Arbeiten beauftragt.
Bei
einem weiteren Ortstermin wurden die zu sichernden Wandbereiche
gemeinsam mit der Firma Deffland vollständig aufgenommen, vor Ort
markiert und exakt aufgemessen.
- Die Ausführung wurde im Detail mit dem Tragwerksplaner abgestimmt. Auf Grundlage dieses Aufmaßes werden die Wandhalterungen derzeit gefertigt und im Anschluss montiert.
- Parallel befestigt die Firma Josef Maier die betroffenen Fenster zusätzlich an den Wänden. Erst wenn beide Sicherungsmaßnahmen abgeschlossen sind, kann die Firma Hörmannshofer das WDVS in den zurückgestellten Bereichen flächig weiterführen.
Sonstige Widrigkeiten
Untergrund:
Auch der Untergrund selbst entsprach nach dem Rückbau nicht überall den vorher erkennbaren Verhältnissen.
- Die vorhandenen Wandflächen sind stellenweise sehr uneben und rau. Um eine ebene Fläche für den weiteren Fassadenaufbau zu schaffen, musste in diesen Bereichen zunächst eine schmale Egalisierungsschicht aus dünnen Dämmplatten hergestellt werden.
- Zusätzlich ist vor dem Anbringen der eigentlichen Fassadendämmung eine Grundierung bzw. Vorbehandlung des Bestandsuntergrunds erforderlich, damit die Dämmung sicher und dauerhaft haftet.

Geländer:
Darüber hinaus zeigte sich nach dem Rückbau, dass die vorhandenen französischen Geländer nicht bzw. nur sehr aufwändig erhalten werden können.
- Für die Erneuerung mussten deshalb unterschiedliche Ausführungsvarianten entwickelt, mit den beteiligten Firmen geprüft und mit der Verwaltung bzw. den Beiräten abgestimmt werden. Auch die spätere Putzstruktur wurde anhand von Musterflächen festgelegt.
Abhangdecke Durchgang:
Im Durchgangsbereich wurde wegen der zahlreichen vorhandenen Leitungen auf eine wartungsfreundliche Trockenbaubekleidung umgeplant; die erforderlichen Revisionsöffnungen wurden bereits vor Ort abgestimmt.
Gegenwärtiger Status:
Unabhängig von der Wandsicherung werden die Betoninstandsetzungsarbeiten an den Treppenhaustürmen fortgeführt.
- Die
Schadstellen werden geöffnet, lose und geschädigte Betonbereiche
entfernt, die freigelegte Bewehrung fachgerecht behandelt und die
Bereiche anschließend wieder mit einem geeigneten Instandsetzungsmörtel
aufgebaut.
- Da der tatsächliche Umfang erst nach dem Freilegen vollständig sichtbar ist, erfolgt am ersten Gebäude ein detailliertes Aufmaß.
Weiterer Projektablauf
Diese Woche: Die betroffenen Fenster werden zusätzlich am Mauerwerk befestigt. Gleichzeitig werden die Wandhalterungen auf Grundlage des Aufmaßes und der statischen Vorgaben gefertigt.
Kommende Woche: Die
Wandbefestigungen werden montiert. Außerdem wird das Gerüst
abschließend ergänzt und die noch verbliebenen Rückbauarbeiten werden
ausgeführt, sodass anschließend sämtliche Fassadenbereiche zugänglich und bearbeitbar sind.
Ab dem 17.08.2026: Nach derzeitigem Terminstand kann die Firma Hörmannshofer die WDVS-Arbeiten über die Fassadenflächen durchgehend aufnehmen.
- Damit
kann nicht mehr nur in einzelnen Teilbereichen, sondern flächig
weitergearbeitet werden. Parallel laufen die Betoninstandsetzung und die
übrigen Detailarbeiten weiter. Voraussichtlicher Abschluss aller Arbeiten: Mitte/Ende November vorbehaltlich Witterungsbedingter Verzögerungen.
- Bei
Baumaßnahmen im Bestand können bestimmte Schäden und konstruktive
Besonderheiten erst erkannt werden, wenn die vorhandenen Bekleidungen
vollständig entfernt sind.
- Die
beschriebenen Untersuchungen, Abstimmungen und Sonderanfertigungen
waren daher notwendig, um die neue Fassade sicher und dauerhaft
herzustellen.
Wir bitten um Ihr Verständnis für die dadurch entstandene Verzögerung und bedanken uns für Ihre Geduld.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

i.A. Jonas Stiller B. Eng. IG Maurer mbH
Die
unter 1.2 genannten Kosten werden natürlich steigen in Abhängigkeit der
Erschwernisse der Baudurchführung und der daraus resultierenden Bauzeitverlängerung von 6 auf 8 Monate.
- Wenn
man nur die Bauzeitverlängerung mit den anfallenden Zusatzmaßnahmen in
Betracht zieht, mit Teuerungsfaktor 8:6 = 1,33 (33%) ergeben sich
theoretisch für die Wohnung mit 80 m² 54.849 € und für 90 m² 61.705 €
für die Fassadensanierung im Jahr 2026
- Zur sicheren Seite und konservativ betrachtet, wird der Teuerungsfaktor nur hälftig mit 1,165 (16,5%) angesetzt Und wenn man die Fassadensanierung später durchführt, ist außerdem die Teuerungsrate zu berücksichtigen, bei Annahme 4% ergeben sich folgende Werte im Zeitraum 2027-2035 als Groborientierung der Eigentümergemeinschaft (aller UG).
2.1) Neue Kosten Fassadensanierung unter Berücksichtigung der Bauerschwernisse, aufgetreten bei Haus 66-70
Nachfolgend
erfolgt eine Umrechnung der Basiskostenwerte nach Kapitel1 - die eine
ungestörte Baudurchführung zur Grundlage haben.
- Doch wie man sieht - jede Sanierungsmaßnahme ist eine Wundertüte in unserer WEG - auch an Kosten.
- Untenstehend
sind sowohl die neuen Kosten für die Wohnungsgrößen 80 / 90 m² und auch
die Kosten je m² Wohnfläche angegeben - gültig für alle
Untergemeinschaften.
- Ausgehend
von einer Teuerungsrate von 4%, sind zur Orientierung der
Eigentümergemeinschaft, die Kosten einer WDVS-Fassadensanierung angegeben. Im
Jahr 2030 ergeben sich z.B. für die Wohnungsgrößen 80 / 90 m² die
Kosten in Höhe 56.065 / 63.073 €
| Neue Kosten Fassadensanierung WDVS mit Betonanstrich: Haus 62-64 / Fa Maurer vom 30.06.2026 |
| verursacht durch nicht vorhersehbare Bauerschwernisse |
1,165 |
Teuerungsfaktor |
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| Wohnfläche Haus 62-64 |
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2.172 m² |
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| Kosten je m² Wohnfläche |
|
599,1 € |
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| Wohnung mit |
80 m² |
|
47.925 € |
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|
| Wohnung mit |
90 m² |
|
53.915 € |
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Kosten Fassade-Teuerungsrate |
4,0% |
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80 m² |
Zeitraum 2027-2035 |
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|
|
90 m² |
Zeitraum 2027-2035 |
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| |
Nr |
Jahr |
Zinsrate |
Anfang |
Zins |
Endwert |
|
Nr |
Jahr |
Zinsrate |
Anfang |
Zins |
Endwert |
| |
1 |
2027 |
4,0% |
47.925 € |
1.917 € |
49.842 € |
|
1 |
2027 |
4,0% |
53.915 € |
2.157 € |
56.072 € |
| |
2 |
2028 |
4,0% |
49.842 |
1.994 |
51.835 |
|
2 |
2028 |
4,0% |
56.072 |
2.243 |
58.315 |
| |
3 |
2029 |
4,0% |
51.835 |
2.073 |
53.909 |
|
3 |
2029 |
4,0% |
58.315 |
2.333 |
60.647 |
| |
4 |
2030 |
4,0% |
53.909 |
2.156 |
56.065 |
|
4 |
2030 |
4,0% |
60.647 |
2.426 |
63.073 |
| |
5 |
2031 |
4,0% |
56.065 |
2.243 |
58.308 |
|
5 |
2031 |
4,0% |
63.073 |
2.523 |
65.596 |
| |
6 |
2032 |
4,0% |
58.308 |
2.332 |
60.640 |
|
6 |
2032 |
4,0% |
65.596 |
2.624 |
68.220 |
| |
7 |
2033 |
4,0% |
60.640 |
2.426 |
63.065 |
|
7 |
2033 |
4,0% |
68.220 |
2.729 |
70.949 |
| |
8 |
2034 |
4,0% |
63.065 |
2.523 |
65.588 |
|
8 |
2034 |
4,0% |
70.949 |
2.838 |
73.787 |
| |
9 |
2035 |
4,0% |
65.588 |
2.624 |
68.212 |
|
9 |
2035 |
4,0% |
73.787 |
2.951 |
76.738 |
c
3.) Ermittlung des Amortisierungszeitraumes für eine Wohnungsgröße 80 m²
Beispielhaft
unsere Wohnung 202 in UG 72-78 mit 79,7 m² erfolgt eine Ermittlung des
Amortisierungszeitraumes in Abhängigkeit der Heizkosteneinsparung. Die ISTA-Abrechnung (Gaskosten) im Jahr 2025 lag bei 1291 €
Aus dem untenstehenden Auszug meiner Ermittlung vom 18.08.2017, ergibt sich unter Kapitel C eine theoretische Heizkosteneinsparung von 30 Prozent. Der
tats. Wert ist bekannterweise viel geringer, denn in der
WDVS-Wärmeeinpackung (ohne Diffusionsausgleich) muss man viel öfter
lüften wegen Schimmelbildung. Die effektive Heizkosteneinsparung tendiert eher gegen NULL - vielleicht 5 Prozent
Unsere
Wohnanlage wird (gottseidank noch) mit Gas beheizt und nicht mit
Fernwärme. Für die UG 72-78 lag der Gasbezug 2025 in Höhe von 663.741
kWh und die Kosten lagen bei 67.749 € . Der Kostenanteil unserer Wohnung mit 79,7m² lag bei 1291 € und 30 Prozent davon sind 387,3 €
Zum Amortisierungszeitraum bei Annahme Fassadensanierung UG 72-78 für eine Wohnung mit 80 m²
Lt. obiger Tabelle ergibt sich bei Fassadensanierung 2030 als Endwert 56.065 € und der Amortisierungszeitraum ergibt sich im Bestfall der Heizkosteneinsparung mit 30 % zu 56.065 : 387,3 = 145 Jahre .